Bewerbungsbedingungen für eine NATVANTAGE-Förderung

Wilhelm Doerenkamp-Stiftung
Wiesentalstrasse 126
CH-7006 Chur

Kontakt: Frau Elisabeth Labadie
E-Mail: grant@natvantage.ch

In Kraft ab: 31. Oktober 2017

Diese Bewerbungsbedingungen und -richtlinien (die Bedingungen) der Wilhelm Doerenkamp-Stiftung, Wiesentalstrasse 126, CH-7006 Chur (die Stiftung) regeln die Modalitäten der Online-Registrierung, Bewerbung, Auswahl und Verwaltung des von der Stiftung gewährten Natvantage-Förderung (die Förderung).

Mit der Registrierung bestätigen die Bewerber, die nachstehenden Bedingungen gelesen zu haben und diesen zuzustimmen.

Beurteilung

Ein wissenschaftlicher Beirat (der Beirat) beurteilt die Projekte unter besonderer Berücksichtigung ihres Innovationspotenzials, wissenschaftlichen Standards, der Berücksichtigung ungelöster medizinischer Bedürfnisse und der klinischen Bedeutung (das/die Projekt/e).

Nach positiver Beurteilung eines vorgeschlagenen Projekts ist für die Gewährung der Förderung ausserdem eine schriftliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bewerbern bzw. ihrer Einrichtung und der Stiftung erforderlich.

Bedingungen und Verfahren

  1. Verpflichtungen

    Bewerber, die eine Förderung erhalten haben, verpflichten sich

    • die Regeln der Good Scientific Practice (guten wissenschaftlichen Praxis) einzuhalten und klinische Studien gemäss der Good Clinical Practice (G.C.P.; guten klinischen Praxis) durchzuführen;
    • nach 6 Monaten Projektlaufzeit einen ersten Projektstatusbericht abzugeben;
    • jährlich Berichte zum Projektstand mit einem Mittelverwendungsnachweis einzureichen, als Voraussetzung für eine mögliche weitere Finanzierung;
    • an den jährlichen Projektbesprechungs-Workshops in Europa (auf Kosten der Stiftung) teilzunehmen;
    • einen abschliessenden wissenschaftlichen und Finanzbericht zu ihrem Projekt zu erstellen und die Forschungsergebnisse bei einer wissenschaftlichen Zeitschrift zur Veröffentlichung einzureichen.
  2. Bewerbungsverfahren

    Bewerbungen müssen online über die von der Stiftung genannte Website eingereicht werden.

    Die von der Stiftung angegebene Einsendefrist gilt nur dann als eingehalten, wenn sämtliche Bewerbungsangaben und -unterlagen gemäss den Vorgaben der Stiftung in der geforderten Form und mit dem geforderten Inhalt spätestens am letzten Tag der Einsendefrist eingereicht sind.

    Sofern die Stiftung nichts anderes bestimmt, besteht die Bewerbung für die Förderung aus (i) einer Zusammen­fassung des Projekts, (ii) einem Hintergrund- und Motivations­schreiben, (iii) einem Dokument mit Beschreibung der Hypothesen und konkreten Ziele, (iv) einem Dokument mit Beschreibung der Neuartigkeit und potenziellen Anwendung, (v) einer Beschreibung der während der Laufzeit der Förderung durchzuführenden Experimente zur Hypothesenprüfung, (vi) dem Lebenslauf und der Liste der Veröffentlichungen des Bewerbers sowie (vii) allen weiteren von der Stiftung verlangten und/oder vom Bewerber im Zusammenhang mit der Bewerbung für die Förderung eingereichten Angaben oder Unterlagen (die Bewerbungsunterlagen).

    Die Bewerber versichern, Inhaber aller Rechte an den Bewerbungsunterlagen und zur Einreichung dieser Unterlagen gemäss den vorliegenden Bedingungen berechtigt zu sein.

    Der Beirat und die Stiftung geben keinerlei Begründungen für die Annahme oder Ablehnung der Bewerbung für die Förderung an.

    Test

  3. Kein Anspruch

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Förder­programm. Die Stif­tung entscheidet mit der Stellungnahme des Beirats nach eigenem Ermessen über die Zulassung zum Förderprogramm ohne Notwendigkeit einer Rechtfertigung oder Erklärung. Die Stiftung ist berechtigt, die Förderung jederzeit ganz oder teil­weise zu stornieren. Es findet keine Korrespondenz über die Zulassung zum Förder­programm bzw. die Ablehnung der Bewerbung für eine Förderung statt.

    Eine Bewerbung für eine Förderung kann jederzeit vom Bewerber schriftlich zurück­gezogen werden. Es besteht aber auf keinen Fall ein Anrecht auf Rückgabe der während oder nach der Teilnahme an der Förderung eingereichten Unterlagen.

  4. Geheimhaltung

    Alle eingereichten Bewerbungsunterlagen, Dokumente und Informationen sowie die gesamte Kommunikation während des Bewerbungs­prozesses für die Förderung (die Informationen) können von der Stiftung im Zusammenhang mit dem Bewerbungs­prozess für die Förderung und der Teilnahme am Förder­programm verwendet werden. Die Bewerber erteilen ihre Zustimmung dazu, dass die Informatio­nen dem Beirat sowie anderen ausgewählten Experten und Beratern (die Experten und Berater) der Stiftung uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Dem Beirat und den Experten und Beratern ist es aber nur erlaubt, die Informationen mit Dritten zu teilen, wenn ihnen dazu die schriftliche Zustimmung der Bewerber vorliegt.

    Die Stiftung übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die von Bewerbern während des Bewerbungs­prozesses für die Förderung eingereichten Informationen oder für darin enthaltene Rechte am geistigen Eigentum und/oder Know-how.

  5. Haftung/Kein Recht auf Einspruch

    Jegliche Haftung der Stiftung für direkte oder indirekte Schäden, einschliesslich, ohne darauf beschränkt zu sein, Schäden infolge von entgangenem Gewinn, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Stiftung haftet nicht im Falle höhe­rer Gewalt. Eine Haftung für Hilfspersonen ist ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.

    Bewerber müssen die Stiftung, den Beirat sowie die Experten und Berater für jegliche Forderungen Dritter wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte Dritter im Zu­sammenhang mit den Bewerbungs­unterlagen und anderen von den Bewerbern eingereichten Informationen und Dokumenten schadlos halten.

    Die Stiftung erstattet den Bewerbern keine Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung für die Förderung entstanden sind.

    Die Entscheidungen der Stiftung bezüglich der Bewerbungs­verfahren für die Förderung, der Zulassung zur Förderung und der Gewährung von Förderungen sind endgültig. Ein Anrecht auf Rechtsmittel oder Berufung vor einem Gericht oder ande­ren übergeordneten Gremium besteht nicht.

Datenschutzerklärung

  1. Verwendung und Verarbeitung von persönlichen Daten

    Die Stiftung gewährt den Bewerbern Schutz der persönlichen Daten (vgl. nachstehende Definition) nach dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz.

    Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig. Während des Bewerbungsver­fahrens für die Förderung und der nachfolgenden Teilnahme am Förderprogramm wird der Bewerber aufgefordert, u.a. seine eigenen persönlichen Daten sowie die der Mitarbeiter seines Teams (alle Angaben zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.; die persönlichen Daten) mitzuteilen.

    Die Bewerber erteilen ihre Zustimmung dazu, dass die Stiftung und deren Hilfs- und verbundenen Personen, der Beirat und/oder die Experten und Berater die persönlichen Daten zum Zwecke der Beurteilung der Zulassung zur Förderung, der Beurteilung der Gewährung der Förderung und Verwaltung der Förderung und Projekts gemäss dem Bundesdatenschutzgesetz frei verwenden, verarbeiten und übertragen dürfen.

    Die Stiftung wählt die in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Hilfspersonen und verbundenen Personen, den Beirat und/oder die Experten und Berater genau aus und stellt sicher, dass jegliche Verarbeitung der erteilten persönlichen Daten nach den hier festgelegten Bestimmungen erfolgt.

    Die persönlichen Daten können von der Stiftung vor, während und nach dem Ende des Bewerbungs­verfahrens für die Förderung, der Teilnahme am Förderprogramm und des Projekts gespeichert und abgelegt werden. Die Bewerber sind jederzeit berechtigt, Auskunft zu den über sie von der Stiftung gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. Die Bewerber können von der Stiftung die Berichtigung oder Änderung ihrer persönlichen Daten verlangen. Die Bewerber werden jedoch darauf hingewiesen, dass eine Löschungsaufforderung von der Stiftung eventuell nicht umfassend vorgenommen werden kann, wenn ein Konflikt mit den Bestimmungen über die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten vorliegt.

    Die Datenübertragungen zwischen den Bewerbern, der Stiftung, dem Beirat und den Experten und Beratern erfolgen unverschlüsselt.

    Weitere Fragen zum Schutz der persönlichen Daten infolge der Verwendung der Website der Stiftung in Zusammenhang mit der Förderung (Website) sind an grant@natvantage.ch zu richten.

  2. Cookies

    Die Stiftung verwendet auf ihrer Website Cookies (möglicherweise auch Zählpixel, Web-Beacons usw.; zusammen die Cookies).

    Cookies sind kleine Textdateien, die der Webserver vorübergehend oder permanent auf dem Rechner des Benutzers ablegt. Diese Informationen werden selbst dann gespeichert, wenn auf eine andere Website umgeschaltet wird, um den Rechner des Benutzers automatisch zu erkennen. Das kann für das weitere Surfen auf der Website hilfreich sein.

    Obligatorische Cookies sind notwendig, um die Funktionalität der Website zu gewährleisten. Für sie ist die ausdrückliche Zustimmung des Benutzers nicht erforderlich. Nicht obligatorische Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit für wiederkehrende Benutzer. Für sie ist die ausdrückliche Zustimmung des Benutzers erforderlich. Anhand von nicht obligatorischen Cookies ist es möglich, zu erkennen, dass ein Benutzer die Website bereits früher besucht hat. Der Zweck von nicht obligatorischen Cookies liegt insbesondere darin, die Verwendung der Website für statistische Auswertungen und kontinuierliche Verbesserungen von Inhalten, Produkten und Dienstleistungen zu analysieren.

    Die Stiftung verwendet folgende obligatorische Cookies:

    • Google Analytics
    • Session Cookie mit Sprache

    Die Bewerber anerkennen und erteilen ihre Zustimmung zur Verwendung von solchen obligatorischen und nicht obligatorischen Cookies durch die Stiftung auf ihrer Website.

    Bewerber können jederzeit über die entsprechende Konfiguration des eigenen Browsers Cookies aktivieren, deaktivieren oder löschen. Die erforderlichen Schritte sind je nach Browser unterschiedlich. Bei Deaktivierung der Cookies können technische Funktionen und die Benutzerfreundlichkeit eingeschränkt sein. Nähere Anga-ben zur Aktivierung, Deaktivierung und Löschung von Cookies können in der Browserdokumentation oder auf den Seiten der Online-Hilfe nachgelesen werden.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig oder nichtig erklärt werden oder eine Bestimmung dieser Bedingungen später ungültig oder nichtig werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen im Sinne ihres Inhaltes gültig und in Kraft. Eine als ungültig oder nichtig erklärte Bestimmung oder eine Bestimmung, die später ungültig oder nichtig wird, ist durch eine andere geeignete Bestimmung zu ersetzen, die das wirtschaftliche Ziel dieser Bedingungen erfüllt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Auf diese Bedingungen, einschliesslich aller Angelegenheiten der Auslegung und Gültigkeit, findet unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen in jeder Hinsicht Schweizer Recht Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Klagebegehren und/oder Streitigkeiten infolge dieser Bedingungen sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Stiftung.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und/oder diesen Bedingungen setzen Sie sich bitte mit grant@natvantage.ch in Verbindung.